Christian Ludwig Scheidt’s Correspondence with Haller
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Scheidt to Haller, 5 March 1751

Ew. Hochwohlgeb. Hochgeneigte Zuschrift vom 1ten huius ist mir um so schäzbarer, je mehr die darinnen enthaltene Versicherungen von dero Gewogenheit und Freundschafft bey der edlen Gemüths Neigung und denckungs-Arth, womit Ew Hochwohlgeb. sich vorlängstens aller Orthen bekandt gemacht haben, mich hoffen laßen, daß ich an denenselben zu allen Zeiten einen geneigten Gönner finden werde.

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4 paragraphs omitted.

ID 07262

Scheidt to Haller, 26 July 1751

Ew Hochwohlgebohrnen Hochwehrtestes vom 22 ten huius habe richtig erhalten, u. bitte ich nochmahlen, die Außlage wegen des Nachschußes derer Gelährten Zeitungen von dem Reichs Ritterschafftl. Articul entweder auff des Herrn Groß Voigts Excell. Rechnung zu sezen, oder mir besonders zu zu schicken. Dann mir gehet dadurch nichts ab, weilen wann es auch noch so vieles kosten solte, darunter dem einmahl von Illustrissimo Maecenate gegen mich geäußertes Verlangen in dergleichen Recensionen die caussam equestrem zu vertheydigen ein Genüge geschiehet, einfolglich die außerordentlichen Ausgaben

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ID 07263

Scheidt to Haller, 23 August 1751

Ich sehe mich noch Ew Hochwohlgeb. Hochgeschäztes vom 12ten huius zu beantworten schuldig zu seyn, welches nicht ungüthig zu nehmen bitte. Die Vielheit derer ordentlichen Geschäffte, u. die zu einer Zeit mehr angewachsene Correspondenz nöthiget einen öffters hierunter gegen seinen Willen unhöfflich zu seyn. Meine Beyträge zu denen Göttingischen Gelährten Zeitungen habe ich gestern des Herrn Groß Voigts Excellenz insinuiret, in der Ungewißheit ob ich so viel Zeit übrig behalten werde, Ew Hochwohlgeb. selber zu schreiben. Unter dießen ist auch die Recension von des Herrn Senioris Lesser in Nordhausen neuen Gedancken von dem Flämingischen Recht, dabey ich von denen gelährten Reflexionen des Herrn P. Hanv aus Danzig Gebrauch ge-macht habe, deßen Schedulam ich hiebey remittire. An der Verschweigung meines Nahmens in Ansehung derer vorkommenden Recension ist mir nicht allemahl gelegen. Die caussa Reformatorum in Franckfurth ist die einige, die ich eine Exception zu leiden glaube, weilen ich nicht gerne mit einem Theologo, wie Herr D. Fresenius ist, collidiren mögte. Ew Hochwohlgeb. wißen selber, daß dergleichen odia implacabilia zu seyn pflegen. Herrn D. Jenichen glaube ich übrigens sehr geschonet zu haben, u. da er bey seinem Tomo II. Thesauri iuris feudalis nichts, als die Dissertationem prooemialem de feudis Öttingensibus hienzugethan, so will ich, wann er es verlanget, ad oculum beweißen, daß an dieser Arbeit kein §. seye, der nicht voll Fehler stecke, welches daher rühret, daß er von einer Sache geschrieben, von der er so wenig notiz gehabt, als ich haben würde, wann ich jezo de re medica schreiben wolte.

Second paragraph omitted.

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ID 07264

Scheidt to Haller, 9 February 1753

An Ew Hochwohlgeb. wird mit der fahrenden Post das Paquet an H. Rath Koenig abgehen. Ich sorge nur, daß es zu groß seye, u. daß Herr Mylius es nicht werde mit sich nehmen können. Es sind 2 Exemplarien von Nordens Egyptischer Reiße, darauff der Herr Rath praenumeriret hat. Mir thut es leyd, daß H. Mylius seinen Weg nicht über Hanover nimmt, weilen ich die Ehre recht sehr gewünschet habe, mit dießem gelährten Mann in Bekandtschafft zu kommen. Dürffte ich Ew Hochwohlgeb. ihme meine Hochachtung zu contestiren, ersuchen.

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ID 07266

Scheidt to Haller, 23 February 1753

Ew Hochwohlgeb. bin ich für die geneigteste Willfahrung in Ansehung meines Petiti wegen unserer in Göttingen studirenden Dänen sehr verbunden. Es ist mir selbige um so nöthiger und diensamer, als es offt ganz kleine Umstände sind, wovon mißgünstige Gemüther Gelegenheit zu nehmen pflegen um eine Academie zu blamiren; u. unsere Georgia Augusta besonders verschiedentlich dem Neid exponiret ist, deme man alle Schleife abzuschneiden Ursach hat damit er nicht schaden könne.

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ID 07267

Scheidt to Haller, 9 March 1753

Ew. Hochwohlgeb. dancke gehorsamst für das hochgeneigte Anerbiethen meiner auff dero vorhabenden Reise nach dero Vatterland eingedenck zu seyn. Ich bin fast ganz mit meiner Verwandschafft in Straßburg aus aller Connexion gekommen weilen ich immer in solchem Beruff gestanden, der mir nicht viel Zeit zur Correspondenz übrig gelaßen. Solten immittelst Ew Hochwohlgeb. in Straßburg den gelährten Medicum Herrn Prof. Sachß oder den berühmten Polyhistor Herrn Prof. Schoepflin sprechen, u. meiner sich güthigst zu erinnern geruhen, so will gehorsamst gebetten haben, sie meiner unwandelbaren Hochachtung, Respects

Second paragraph omitted.

3 paragraphs omitted.

ID 07268