Albrecht von Haller verstand sich als Angehöriger des Berner Patriziats, der sein Wissen und seinen
Forscherdrang, aber auch sein kritisches Urteilsvermögen in den Dienst der Republik zu stellen suchte.
Dies war ein Hauptgrund für Hallers Abschied von der Göttinger Professur und die Rückkehr nach Bern.
Die Voraussetzungen dazu hatte er sich mit der Wahl in den Berner Grossen Rat geschaffen, die er 1745
aus der Ferne mit der Unterstützung seines Patrons Isaak
Steiger erreichte.
Als Angehöriger des Grossen Rats stand Haller die Karriere als Magistrat offen, die er nach
seiner Rückkehr aus Göttingen 1753 beschritt, zuerst als Rathausammann, Schulrat und
Waisenhausverwalter, später als Direktor der Salinen in Roche und als Sanitätsrat. Inhaltlich umfasste
Hallers Magistratstätigkeit mit den Bildungsreformen, der Erziehung zur Arbeitsamkeit, den Strategien
zur Minderung der Krisenanfälligkeit (Medizinalwesen, Viehseuchen) und zur optimierten Nutzung
einheimischer Ressourcen (Salz, Nutzpflanzen) die ganze Palette der Ökonomischen Aufklärung, wie sie
sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert auf europäischer Ebene präsentierte und mit der Haller
in vielfältigem Austausch stand.
Hallers aktive Rolle in der Oekonomischen Gesellschaft Bern, die er seit 1766 mehrere Jahre
präsidierte, ist daher nichts als folgerichtig. Für die Berner Sozietät veröffentlichte Haller
Grundlegendes zu den einheimischen Pflanzenressourcen (*Bäume 1763 [1258], *De plantis pabularibus
1771 [1264], *Genera cerealium 1775-76
[1270]), eine Vorrede zu einer Auswahl übersetzter schwedischer Abhandlungen (*Vorrede Staatswirtschaft 1763 [1416]), einen Erfahrungsbericht zur
Entsumpfung eines Landstückes (*Culture 1764
[1417]) und eine Abhandlung zur Bekämpfung der Viehseuche (*Viehseuche 1772 [1399]). Um angemessen interpretiert zu werden, müssen
Hallers Stellung in der ökonomisch-patriotischen Reformbewegung und seine Magistratstätigkeit
gemeinsam in den Blick genommen werden, agierte er doch gleichzeitig als wissenschaftlicher Experte,
als ausführender Mann der Verwaltung und als gestaltender Akteur mit Regierungsgewalt.